Gerade bei der Finanzierung für die Bestattung kommt oftmals die Frage: ,,Ist das Geld auch im Pflegefall sicher?‘‘. Verständlich, denn Sozialämter legen inzwischen ein besonderes Augenmerk auf vorhandene Bestattungsvorsorgen, da diese bekanntlich Vermögen darstellen. Hierbei gilt, dass für den Zweck der Bestattung angelegte Gelder in angemessener Höhe selbst in einem Pflege- oder Bedürftigkeitsfall nicht angerührt werden dürfen. Für eine sichere, finanzielle Regelung gibt es grundsätzlich nur zwei Lösungen: entweder die einmalige Zahlung in einen Vertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.