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Wünsche dokumentieren und Angehörige entlasten…

Gerade bei einem Sterbefall trifft die Hinterbliebenen oftmals eine doppelte Last: die Trauer über den Tod eines lieben und nahestehenden Menschen und die daraus folgenden Umstände, eine Bestattung organisieren zu müssen. Dabei weiß man oftmals gar nicht über die Wünsche des Verstorbenen oder eine finanzielle Regelung Bescheid.
Man lebt zweimal: Das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung.
Honoré de Balzac
Man lebt zweimal: Das erste Mal in der Wirklichkeit, das zweite Mal in der Erinnerung.
Honoré de Balzac

Sie würden gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren?

In einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge. Ebenfalls gibt es die Option bereits die finanzielle Regelung der Bestattungskosten zu besprechen. Gerne laden wir Sie in unsere Räumlichkeiten ein oder kommen bei Ihnen in einer vertrauten Umgebung vorbei. Sie möchten einen Termin mit uns vereinbaren? Nutzen Sie dafür gerne unseren Online-Kalender, rufen uns an und schreiben uns eine E-Mail!

Vorteile

Wieso eine entsprechende
Vorsorge wichtig ist!

Es ist das Beste im Bezug auf die Wünsche für die Bestattung, den Hinterbliebenen möglichst wenig offene Fragen zu hinterlassen. Daher ist es wichtig mit engen Bezugspersonen wie Familie und Freunden über die eigenen Vorstellungen zu sprechen und auch auf die Bedürfnisse jener zu hören, die Abschied nehmen müssen. Vielleicht möchte man niemand mit einer Grabpflege belasten – die Angehörigen wünschen sich aber einen Ort, den Sie besuchen und pflegen können. Einen Ort, an dem Sie sich ein Stück näher verbunden fühlen.

Finanzierung

Finanzielle Absicherung der Bestattungskosten

Gerade bei der Finanzierung für die Bestattung kommt oftmals die Frage: ,,Ist das Geld auch im Pflegefall sicher?‘‘. Verständlich, denn Sozialämter legen inzwischen ein besonderes Augenmerk auf vorhandene Bestattungsvorsorgen, da diese bekanntlich Vermögen darstellen. Hierbei gilt, dass für den Zweck der Bestattung angelegte Gelder in angemessener Höhe selbst in einem Pflege- oder Bedürftigkeitsfall nicht angerührt werden dürfen. Für eine sichere, finanzielle Regelung gibt es grundsätzlich nur zwei Lösungen: entweder die einmalige Zahlung in einen Vertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Treuhandvertrag

Bei einem Treuhandvertrag zahlt der Vorsorgende, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieser Betrag wird als Treuhandvermögen sicher angelegt. Positiver Nebeneffekt: Für die Anlage werden keine Negativzinsen fällig. Im Todesfall wird das hinterlegte Treuhandvermögen an den Vertragsbestatter ausbezahlt und damit die nach den eigenen Wünschen geplante Bestattung abgerechnet. Es gibt auch die Möglichkeit, den Treuhandvertrag in regelmäßigen Raten zu besparen. Unser Partner ist hier die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG des deutschen Bestatterverbandes, weitere Infos unter www.bestatter.de.

Sterbegeldversicherung

Diese Form der Finanzierung einer Bestattung bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Dabei werden kleinere Beträge in monatlichen Raten in eine Versicherung einbezahlt, die nur im Todesfall fällig wird und eine versicherte Summe ausbezahlt. Gerade für Menschen mit einem kleineren Einkommen ist dies interessant. In der Regel gibt es keine Gesundheitsprüfung und das Geld steht, nach eventuellen Wartezeiten, sofort nach Vertragsbeginn bei Eintreten eines Sterbefalls zur Verfügung.

Sie haben Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge?

Rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular direkt hier auf der Homepage. Wir werden Ihre Fragen schnell und zuverlässig beantworten.

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